Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Madel, Leoni

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Bayer, Mathias

stellv. Kämmerer

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Rau, Gabriele

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