Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Klingler, Helmut

Platzhalter

Prösel, Lisa

Alle Leistungen