Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen; Aufstellung des Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausflugsgaststätte Rohrer Straße Ichenhausen“

Bekanntgabe des Aufstellungs- sowie Änderungsbeschlusses

 

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 beschlossen, zur Realisierung einer Gaststätte mit Außenterrasse in der bestehenden Scheune auf dem Grundstück Flur-Nr. 776 Gem. Ichenhausen, Rohrer Straße 54, den Bebauungsplan „Ausflugsgaststätte Rohrer Straße Ichenhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 776 Gemarkung Ichenhausen.  

Mit dem Bebauungsplan soll ein „Sonstiges Sondergebiet“ im Sinne des § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Ausflugsgaststätte“ festgesetzt werden.

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 05.03.2024 des Weiteren beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten

  • Vorentwurfes des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 05.03.2024 mit dem Vorentwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 05.03.2024 sowie
  • Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 05.03.2024 und des Vorentwurfes der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 05.03.2024  

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Vorentwürfe und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit

vom 25.03. bis einschl. 25.04.2024

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:

Montag             08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag           08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch           08:00 Uhr – 12:30 Uhr

Donnerstag       08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr     

Freitag             08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.

Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um den Umweltbericht Ing.-Büros Kling Consult, vom 05.03.2024 als Bestandteil der jeweiligen Begründung zu den Themen Mensch; Fläche; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter, der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 16.11.2023 sowie der schalltechnischen Stellungnahme zum Gewerbelärm 28.03.2023.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Ausflugsgaststätte (Bezeichnung der Bauleitplanung).

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Ichenhausen, 13.03.2024                              

Stadt Ichenhausen

 

Robert Strobel

1. Bürgermeister

Doownloads:

Flächennutzungsplan Teil A Planzeichnung Vorentwurf

Flächennutzungsplan  Teil B Begründung Vorentwurf

Flächennutzungsplan Teil C Umweltbericht

Bebauungsplan Teil A Planzeichnung Vorentwurf

Bebauungsplan Teil B Textl. Festsetzungen

Bebauungsplan Teil C,D Begr. Umweltbericht

Bebauungsplan Anlage 1 Artenschutz Relevantsprüfung

Bebauungsplan Anlage 2 Schallschutzrechtliche Stellungnahme