Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen; Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Fachklinik Ichenhausen Brand-feldstraße“ in der Gemarkung Ichenhausen
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung Fachklinik Ichenhausen Brandfeldstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Mit diesem Bebauungsplan soll für die Fachklinik Ichenhausen die Möglichkeit geschaffen werden, im westlichen Bereich Seminar- und Wohngebäude für ihre Beschäftigten zu errichten. Im östlichen Bereich sollen Bauplätze für die Stadt ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 502, 503, 503/1 und 503/2 Gem. Ichenhausen und hat eine Größe von ca. 1,7 ha.
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 26.02.2024 des Weiteren beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des von Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 26.02.2024 mit dem Entwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 26.02.2024 und der schalltechnischen Stellungnahme vom 19.02.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Entwürfe liegen daher in der Zeit
vom 18.03.2024 bis einschl. 18.04.2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Erweiterung Fachklinik Ichenhausen Brandfeldstraße (Bezeichnung der Bauleitplanung).
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Ichenhausen, 29.02.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
Downloads:
Bebauungsplan Teil B Textliche Festsetzungen Entwurf
Bebauungsplan Teil C Begrünung Entwurf
Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen; Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes „Firmenparkplätze Flur-Nrn. 1042 und 1043/1 Gem. Ichenhausen“ - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 04.04.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Firmenparkplätze Flur-Nrn. 1042 und 1043/1 Gem. Ichenhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 1043, 1043/1 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1041 Gem. Ichenhausen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 1043 und 1043/1 Gem. Ichenhausen.
Im Bebauungsplan sollen eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Private Stellplatzfläche“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sowie eine Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 14 BauGB ausgewiesen werden.
Bebauungsplan „Firmenparkplätze Flur-Nrn. Flächennutzungsplan-Änderung, unmaßstäblich 1042 und 1043/1 Gem. Ichenhausen“, unmaßstäblich
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen in seiner Sitzung am 06.02.2024 den <s> </s>
- Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 06.02.2024 mit dem Entwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 06.02.2024 sowie
- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung) vom 06.02.2024 mit dem Entwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 06.02.2024
gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Demzufolge liegen die Entwürfe vom 06.02.2024 mit Anlagen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit
vom 26. Februar bis einschl. 26. März 2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um:
Arten der vorhandenen Information mit | Verfasser | Themen |
Umweltbericht als Bestandsteil der Begründung vom 06.02.2024 | Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg | Mensch, Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter |
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Seite 2 BauGB ist nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Firmenparkplätze Flur-Nrn. 1042 und 1043/1 Gem. Ichenhausen“ (Bezeichnung der Bauleitplanung).
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechts-behelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Ichenhausen, 12.02.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
DOWNLOAD:
BBP Firmenparkplatz Plan Entwurf
BBP Firmenparkplatz textliche Festsetzung Entwurf
BBP Firmenparkplatz Begründung Umweltbericht
Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen; Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung des Bebau-ungsplans Gewerbegebiet „Straßäcker“ in der Gemarkung Hochwang - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Straßäcker“ zu ändern und hierfür den Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßäcker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flur-Nrn. 996/1, 1007, 1008/1, 1008/3, 1008/4 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 995, 997/5, 1009 jeweils Gemarkung Hochwang und wird durch die zeichnerische Darstellung der Planzeichnung (Teil A) gemäß Planeinschrieb festgesetzt.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Ichenhausen in seiner Sitzung am 29.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung in der Fassung vom 29.01.2024 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Demzufolge liegt der Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 29.01.2024 mit dem Entwurf der Begründung hierzu vom 29.01.2024 und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen
in der Zeit vom 19. Februar bis einschl. 19. März 2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A.1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus. Diese sind wie folgt:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um:
Arten der vorhandenen Information mit | Verfasser | Themen |
Umweltbericht als Bestandsteil der Begründung vom 29.01.2024 | Kling Consult, Krumbach | Mensch, Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter |
Schallschutzfachliche Stellungnahme Gewerbelärm zur Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet „Straßäcker“ | Kling Consult, Krumbach | Ermittlung Emissionskontingente zum Schutz benachbarter schützenswerter Nutzungen |
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Seite 2 BauGB ist nicht erforderlich.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Straßäcker“ (Bezeichnung der Bauleitplanung).
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Ichenhausen, 07.02.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
DOWNLOADS:
Bebauungsplan Teil CD Anlage 1 Schallschutzfachliche Stellungnahme
Bebauungsplan Teil CD Anlage 2 gen. Planfassung
Bebauungsplan Teil CD Begründung Umweltbericht Entwurf
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 01.08.2023 des Weiteren beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des von Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten
- Vorentwurfes des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 01.08.2023 mit dem Vorentwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 01.08.2023 sowie
- Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung und Begründung) vom 01.08.2023 und des Vorentwurfes des Umweltberichtes hierzu vom 01.08.2023
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Vorentwürfe und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit
vom 21. August bis einschl. 28. September 2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um den Umweltbericht des Ing.-Büros Kling Consult, Krumbach, vom 01.08.2023 als Bestandteil der jeweiligen Begründung zu den Themen Mensch; Fläche; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Nördlich des Günzweges“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes (Bezeichnung der Bauleitplanung)
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Ichenhausen, 09.08.2023
Stadt Ichenhausen
Hubert Schuler
3. Bürgermeister
Downloads:
Planzeichnugn Vorentwurf Flächennutzungsplan
Begründung Umweltbericht Vorentwurf Flächennutzungsplan
Planzeichnung Vorentwurf Bebauungsplan
Textteil Vorentwurf Bebauungsplan
Begründung Umweltbericht Vorentwurf Bebauungsplan
Artenschutzrechtliche Relevantsbegehung