Stadtrat Ichenhausen

Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet.

Dem gewählten Stadt- bzw. Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten 1. Bürgermeister. Die regelmäßige Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre.

Die Größe des Stadtrates richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Ichenhausen besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 20 Stadtratsmitgliedern.

Der Stadtrat beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder aufgrund Gesetz bzw. Übertragung durch den Stadtrat in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen oder von der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen wahrgenommen werden.

Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel am ersten Dienstag eines Monats im Sitzungssaal im Rathaus Ichenhausen statt.

Foto: Stadt Ichenhausen