Steuern, Gebühren, Beiträge

Hier finden Sie eine Auflistung aller Steuern, Gebühren und Abgaben der Stadt Ichenhausen.

Wasserversorgung Herstellungsbeiträge:

  • 1,00 € pro m² Grundstücksfläche
  • 3,80 € pro m² Geschossfläche

Wasserversorgung Verbrauchsgebühren:

  • 1,35 € pro m³ Verbrauch Stadtteil Rieden
  • zuzüglich einer Grundgebühr von 60,00 € für den gängigsten Zähler.
  • 1,34 € pro m³ Stadt Ichenhausen mit Stadtteilen
  • zuzüglich einer Grundgebühr von 40,00 € für den gängigsten Zähler.

Zu den genannten Beträgen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% hinzu.

Entwässerungseinrichtung Herstellungsbeiträge:

  • 1,05 € pro m² Grundstücksfläche
  • 6,95 € pro m² Geschossfläche

Entwässerungseinrichtung Verbrauchsgebühren:

  • 1,77 € pro m³ Verbrauch
  • 0,17 € pro m² Niederschlagswasserabgabe
  • zuzüglich einer Grundgebühr von 24,00 € für den gängigsten Zähler.

 

nach tatsächlichem Aufwand

Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

einstellige Grabstätten

63,00 €

einstellige Grabstätten in Autenried

31,50 €

zweistellige Grabstätten

124,00 €

zweistellige Grabstätten in Autenried

62,00 €

dreistellige Grabstätten

183,00 €

dreistellige Grabstätten in Autenried

91,50 €

Kindergrabstätten (unter 10 Jahre)

33,00 €

Urnenerdgrab (bis zu 2 Urnenplätze)

52,00 €

Urnenerdgrab (bis zu 4 Urnenplätze)

95,00 €

Urnennische/-wandgrab inkl. Verschlussplatte

(bis zu 2 Urnenplätze)

86,00 €

Urnennische/-wandgrab inkl. Verschlussplatte

(bis zu 4 Urnenplätze)

171,00 €

Gemeinschaftliches Urnenerdgrab

(bis zu 3 Urnenplätze)

93,00 €

Urnengemeinschaftsgrabanlage

(bis zu 2 Urnenplätze)

90,00 €

Urnengemeinschaftsgrabanlage

(bis zu 4 Urnenplätze)

180,00 €

Baumgrab

(1 Urnenplatz)

107,00 €

 

(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ab 5 Jahre ist möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).


Bestattungsgebühren

1. Leichenhausdienste

48,06 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, und Feiertagszuschlag

16,82 €

2. Erdbestattung

 

a) Grab öffnen und schließen bis 180 cm Tiefe

214,57 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

75,10 €

b) Grab öffnen und schließen ab 180 cm Tiefe

288,48 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

100,97 €

c) Zuschlag für a) und b) bei schlechten Bedingungen (z.B. Frost, Handarbeit)

95,80 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

33,53 €

e) Träger bei Beerdigungen (bei Erwachsenen, 4 Personen notwendig)

28,84 €/Person

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

10,10 €/Träger

f) Begleitung der Trauerfeier, Transport des Sarges, Blumen und Kränze zum Grab, etc.

77,54 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

27,14 €

3. Urnenbestattung

 

a) Urnengrab öffnen und schließen (Tiefe 80 cm)

95,80 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

33,53 €

b) Begleitung der Trauerfeier, Tragen der Urne zum  Grab, Blumen und Kränze zum Grab, etc.

65,26 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

22,84 €

4. Exhumierung

 

a) Exhumierung Verstorbener innerhalb der Ruhefrist

268,48 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

100,97 €

c) Ausgrabung einer Urne

95,80 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

33,53 €

d) Bestattung von Tot- und Frühgeburten,

     Körper- und Leichenteilen

95,80 €

Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

33,53 €

5. Verwaltungspauschale je Bestattung/Exhumierung

135,00 €

6. Sonstige Gebühren

 

a) Leichenhausbenutzung

 

Benutzung des Leichenhauses je angefangenen Benutzungstag

89,00 €

Benutzung der Kühlvitrine je angefangenen Benutzungstag

30,00 €

b) Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung von Grabmäler

 

    für Kindergrabstätten

10,00 €

    für einstellige Grabstätten

30,00 €

    für zwei- oder dreistellige Grabstätten

45,00 €

c) Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf von 48 Stunden oder von 96 Stunden

14,00 €

d) Genehmigung zur Exhumierung/ Umbettung

39,00 €

  • Hebesatz: 320  v. H.
  • Hebesatz Grundsteuer A
    (Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe):  310 v. H.
  • Hebesatz Grundsteuer B
    (Grundstücke):  310 v. H.
  • für den ersten Hund: 45,00 €
  • für den zweiten Hund: 65,00 €
  • für jeden weiteren Hund: 85,00 €
  • für jeden Kampfhund: 500,00 €

Die Gebühren des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises können hier heruntergeladen werden.

Hier finden Sie die Gebühren des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes.

 

Auszug aus der Gebührenordnung

  • Geburtsurkunde: 12,00 €
  • Sterbeurkunde:   12,00 €
  • Heiratsurkunde:  12,00 €
  • Kirchenaustritt Einzelperson: 35,00 €
  • Beglaubigung von Zeugnissen etc. (keine Standesamtsurkunden): 5,00 €

Standesamtsgebühren sind bundesweit einheitlich.