Ziel

Die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter Städte ist das Ziel dieses Städtebauförderungsprogramms. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Dabei werden bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Fördergebiet verknüpft.

Wo wird gefördert

im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Kernstadt Ichenhausen

Download Übersichtsplan Städtebauförderprogramm

Was wird gefördert

Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden mit prägendem Charakter, z.B. Sanierung von Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern, Einfriedungen, Treppen

Wieviel wird gefördert

25 % der förderfähigen Gesamtkosten im Bereich der stadtgestalterisch hochwertigen Bebauung (Hauptachse Sanierungsgebiet an der B16)

15 % der förderfähigen Gesamtkosten im Bereich der rückwärtigen historischen Bebauung

10 % der förderfähigen Gesamtkosten im sonstigen Bereich im Sanierungsgebiet

Ansprechpartner

Herr Stadtkämmerer Michael Fritz, Tel.: 08223/4005-3, fritz(at)vg-ichenhausen.de

Frau Jeannette Bessei, Tel.: 08223/4005-49, bessei(at)vg-ichenhausen.de