Ziel
Förderung der Wohnbebauung der Innenstadt, um das Wohnen in diesem Bereich wieder zu entdecken, die Attraktivität zu erhöhen und die Innenstadt zu beleben.
Wo wird gefördert
im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Kernstadt Ichenhausen
Download Übersichtsplan Förderprogramm Wohnen in der Innenstadt
Was wird gefördert
für Neubau oder Erwerb von neugebauten Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften oder Eigentumswohnungen
Wieviel wird gefördert
Grundbetrag 10.000,- € bei Neubau von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 8.000,- € bei Eigentumswohnungen;
zusätzlich 3.000,- € pro Kind, max. 16.000,- € bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 14.000,- € bei Eigentumswohnungen;
Wieviel wird gefördert
Grundbetrag 10.000,- € bei Neubau von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 8.000,- € bei Eigentumswohnungen;
zusätzlich 3.000,- € pro Kind, max. 16.000,- € bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 14.000,- € bei Eigentumswohnungen;
Ansprechpartner
Herr Stadtkämmerer Michael Fritz, Tel.: 08223/4005-3, fritz(at)vg-ichenhausen.de
Frau Jeannette Bessei, Tel.: 08223/4005-49, bessei(at)vg-ichenhausen.de
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