Ziel

Förderung der Wohnbebauung der Innenstadt, um das Wohnen in diesem Bereich wieder zu entdecken, die Attraktivität zu erhöhen und die Innenstadt zu beleben.

Wo wird gefördert

im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Kernstadt Ichenhausen

Download Übersichtsplan Förderprogramm Wohnen in der Innenstadt

Was wird gefördert

für Neubau oder Erwerb von neugebauten Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften oder Eigentumswohnungen

Wieviel wird gefördert

Grundbetrag 10.000,- € bei Neubau von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 8.000,- € bei Eigentumswohnungen;

zusätzlich 3.000,- € pro Kind, max. 16.000,- € bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 14.000,- € bei Eigentumswohnungen;

Wieviel wird gefördert

Grundbetrag 10.000,- € bei Neubau von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 8.000,- € bei Eigentumswohnungen;

zusätzlich 3.000,- € pro Kind, max. 16.000,- € bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften bzw. 14.000,- € bei Eigentumswohnungen;

Ansprechpartner

Herr Stadtkämmerer Michael Fritz, Tel.: 08223/4005-3, fritz(at)vg-ichenhausen.de

Frau Jeannette Bessei, Tel.: 08223/4005-49, bessei(at)vg-ichenhausen.de

 

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